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Nach der Begutachtung des gesundheitlichen Zustandes der zu pflegenden Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und dessen Bestätigung einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit bescheinigt die Pflegekasse die Eingruppierung in eine Pflegestufe. Sie haben dann die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten der finanziellen Absicherung: